Verzinsung

Generationengerechtigkeit ist out..
Der Bundesrat legt jährlich im Voraus fest, wie hoch die Pensionskassen die Altersguthaben der Versicherten verzinsen müssen. Haben die Kassen positive Anlageergebnisse und genügend Reserven gebildet, können die Versicherten von höhere Zinsen profitieren. Das Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner AG hat im Auftrag der SonntagsZeitung die finanzielle Lage der Pensionskassen analysiert und einen Vergleich über die ausgerichteten Zinsen der letzten Jahre erstellt.

Der gesetzliche Mindestzinssatz war im Jahr 2015 bei 1.75 Prozent, für das Jahr 2016 beträgt er 1.25 Prozent. Ein Grossteil der Pensionskassen konnte ihren Versicherten im letzten Jahr eine höhere Verzinsung gewähren. Groupe Mutuel hat im 2015 ihren Versicherten satte 5 Prozent ausbezahlt. Eine prächtige Ausschüttung die das Altersguthaben der Versicherten um einiges höher anstiegen lies als bei anderen Pensionskassen. Über den Zeithorizont von zehn Jahren betrachtet, hat Profond mit durchschnittlich 2.98 Prozent die höchste Verzinsung ausgeschüttet. Damit übertrifft Profond die gesetzliche Mindestverzinsung um fast 1 Prozent pro Jahr. Wie stark die Verzinsung des Sparkapitals ins Gewicht fällt, zeigt folgendes Beispiel: Wird das Altersguthaben über ein Arbeitsleben von 40 Jahren bei einem versicherten Lohn von 80‘000 Franken mit einem Prozent mehr verzinst, fällt das gesamte Alterskapital um rund 120‘000 Franken höher aus. Damit steigt die lebenslange Altersrente um über 7‘200 Franken pro Jahr.

Bei den Vollversicherungen hat Allianz Suisse über die letzten zehn Jahre die höchsten Zinsen ausbezahlt. Mit durchschnittlich 2.30 Prozent liegt sie knapp vor Swiss Life mit 2.27 Prozent und AXA mit 2.22 Prozent. Die Durchschnittsbemessung stützt sich auf die Faustregel, dass die Sparkapitalien zu 60 Prozent aus obligatorischem und 40 Prozent aus überobligatorischem Anteil bestehen.

Der technische Zinssatz zeigt, welche Anlageerträge die Pensionskassen für die Zukunft auf den Rentenkapitalien einkalkulieren. Er wird auch als garantierter Zins der Rentner bezeichnet. Vergleicht man die technischen Zinssätze der Rentner mit den ausgezahlten Zinsen der Aktivversicherten, fällt auf, dass diese bei den meisten Pensionskassen tiefer sind. Die ZKB-Tochtergesellschaft Swisscanto hat kürzlich mit 2.6 Milliarden Franken eine enorme Summe genannt, welche schweizweit den Aktivversicherten weniger an Zinsen ausbezahlt werden als den Rentenbeziehenden. Im aktuellen Tiefzinsumfeld dürfte es für die Pensionskassen mit einer klassischen Anlagestrategie über die nächsten Jahre schwierig werden, die zu Grunde gelegten technischen Zinssätze nachhaltig zu erwirtschaften. Reichen die Anlageerträge nicht aus um den Zinsverpflichtungen nachzukommen, müssen die Löcher aus den Reserven gestopft werden.

Fast alle Pensionskassen haben die technischen Zinssätze in den letzten zwei Jahren reduziert. Verständlicherweise kalkulieren sie für die Zukunft mit tieferen Renditen. In der Folge müssen die Deckungskapitalien der Rentner erhöht werden, dies führt zu tieferen Deckungsgraden. Nach einer Faustregel sinkt der Deckungsgrad um bis zu 5 Prozent, wenn der technische Zinssatz um 0.5 Prozentpunkte reduziert wird. Bei einem Vergleich der Deckungsgrade muss deshalb immer auch die Höhe der technischen Zinssätze sowie die Struktur der Pensionskassen berücksichtigt werden.

Für die Pensionskassen ist es eine Gradwanderung, ob sie den Aktivversicherten höhere Zinsen gutschreiben oder mehr Gelder als Sicherheit in der Pensionskasse behalten. Aufgrund der hohen Versprechen bei den Rentenbezügern und der unsicheren Lage an den Finanzmärkten, liegt es nahe, dass viele Kassen stärker auf die Sicherheit setzen. Die Leidtragenden sind dann wiederum die Aktivversicherten.