Rente oder Kapital?

Wenn die Pensionierung näher rückt, dann lohnt es sich zu überlegen, wie man mit AHV und Pensionskasse haushalten will. Während die AHV nur als Rente bezogen werden kann, steht bei der Pensionskasse die einmalige Kapitalauszahlung oder die lebenslange Rente zur Wahl. Die meisten Pensionskassen bieten angehenden Pensionären die Möglichkeit das gesamte Altersguthaben in Kapitalform zu beziehen. Auch eine Mischform in Rente und Kapital ist meist möglich. Im Bundeshaus wird derzeit über eine Anpassung des Ergänzungsleistungsgesetz beraten, welche die Pensionskassen zu einer Auszahlung des BVG-Mindestguthaben (BVG-Obligatorium) in Rentenform zwingen soll. Gemäss aktueller Gesetzgebung ist eine vollständige Kapitalauszahlung erlaubt, die Pensionskassen sind sogar verpflichtet, mindestens einen Teil als sofortige Auszahlung zu gewähren. Die aktuellen Rahmenbedingungen, wie steigende Lebenserwartung und sinkende Erträge an den Finanzmärkten, lassen die hochgerechneten Altersrenten der Versicherten von Jahr zu Jahr tiefer fallen. Lohnt es sich daher eher das Kapital zu beziehen und das Geld für die restliche Lebzeit selber zu verwalten? Wir listen die wichtigsten Punkte als Entscheidungshilfe auf:

Was spricht für den Rentenbezug?

  • Mit der monatlichen Auszahlung der Altersrente profitieren die Versicherten von einer (höchstmöglichen?), lebenslänglichen Einkommenssicherheit. Insbesondere Personen die auf eine sorgfältige Budgetplanung angewiesen sind, schätzen diese Beständigkeit.
  • Im Todesfall erhält der überlebende Ehepartner 60-70 Prozent der Altersrente als lebenslange Hinterbliebenenrente. Bei vielen Pensionskassen ist die Ausrichtung von Hinterbliebenenrenten nicht an die Ehe gebunden, auch Personen die ihren Lebensabend im Konkubinat verbringen sind den Verheirateten oft gleichgestellt.
  • Wer bei guter Gesundheit ist und mit einer hohen Lebenserwartung rechnen kann, ist mit einem Rentenbezug gut bedient.
  • Der Mensch ist ein Gewohnheitstier! Im Erwerbsleben gewöhnen sich die meisten Personen daran, mit dem monatlichen Einkommen zu haushalten. In der Folge ist es für sie einfach und bequem, auch nach der Pensionierung mit regelmässigen Rentenzahlungen ihre Ausgaben zu finanzieren. Beim Kapitalbezug können die monatlichen Zahlungsströme mittels Dauerauftrag avisiert werden. Es zeigt sich jedoch, dass es Pensionierten nicht leicht fällt, dass über Jahre angesparte Geld für den täglichen Konsum zu verbrauchen.
  • Beim Rentenbezug sind weder Kenntnisse über Finanzmärkte erforderlich noch muss ein Anlageexperte beigezogen werden. Rentenbezüger können den Börsenteil der Tageszeitung mit guten Gewissen beiseitelegen und sich auf die Freizeittipps konzentrieren.
  • Die Vermögensbewirtschaftung ist an die Experten der Pensionskasse delegiert. Die Rente wird bei den meisten Pensionskassen unabhängig vom Anlageerfolg ausgerichtet.

Was spricht für den Kapitalbezug?

  • Bei der sofortigen Kapitalauszahlung nimmt man die Verantwortung für die Finanzierung des dritten Lebensabschnitts selbst in die Hand. Damit langfristig gleich viel übrig bleibt wie beim Rentenbezug, ist je nach Umwandlungssatz der Pensionskasse eine Netto-Anlagerendite von 2-3% erforderlich. Diese Rendite kann im heutigen Anlageumfeld nur mit einer Aktienquote von rund 30 Prozent erwirtschaftet werden, eine gewisse Risikobereitschaft sollte demzufolge vorhanden sein.
  • Beim Kapitalbezug kann der Verbrauch dem aktuellen Einkommensbedarf angepasst werden. In Jahren mit geringem Einkommensbedarf kann das Geld stehen gelassen werden, sodass es in Jahren mit grösseren Anschaffungen oder Projekten zur Verfügung steht. Einfacher: Wer sich das Guthaben auszahlen lässt, kann darüber frei verfügen und die Höhe seiner Bezüge nach den eigenen Bedürfnissen ausrichten.
  • Wer nur auf die Steuern achtet, ist mit dem Kapitalbezug besser bedient. Die Auszahlungssumme wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert. Die folgenden Jahre werden nebst der vergleichsweise geringen Vermögenssteuer nur noch die Erträge aus dem investierten Kapital besteuert. Hingegen werden Altersrenten dem steuerbaren Einkommen angerechnet und unterliegen der Einkommenssteuer.
  • Sterben beide Ehepartner kurz nach der Pensionierung, geht das noch nicht verbrauchte Kapital an die Erben über. Anders bei der Rente, wo die Erben normalerweise leer ausgehen. Die Vererbbarkeit des Vorsorgevermögens ist gerade bei alleinstehenden Personen oft ein Grund, zumindest einen Teil des Pensionskassenkapitals sofort zu beziehen.
  • In einer seriösen Planung darf die Inflation nicht ausser Acht gelassen werden. In den letzten Jahren ging die Inflation in der Schweiz fast vergessen, doch dies kann schnell wieder ändern. Eine Rente von 50‘000 Franken hat bei einer Inflation von zwei Prozent nach zehn Jahren eine Kaufkraft von weniger als 42‘000 Franken, nach zwanzig Jahren nur noch 34‘000 Franken.
  • Beim Kapitalbezug kann die Anlagestrategie selber festgelegt werden. Das Kapital kann für die Amortisation einer Hypothek oder in andere Vermögenswerte investiert werden. Die Anlageberatung kann an einen Vermögensverwalter delegiert werden oder man kann sich selbst um die Bewirtschaftung kümmern.

Für Rentenbezug und Kapitalauszahlung gilt:

  • Es gibt kein Grundschema oder Grundregeln. Jede Person muss in Anbetracht der eigenen finanziellen und persönlichen Ausgangslage für sich selber entscheiden ob die sofortige Kapitalauszahlung oder ein lebenslanger Rentenbezug sinnvoll ist. Oftmals ist auch eine Mischform eine angemessene Lösung.
  • Ehepaare aufgepasst! Sind beide Ehepartner einer Pensionskasse angeschlossen, ist ein Vergleich der einzelnen Leistungen unverzichtbar. Prüfen Sie, ob es sinnvoller ist, das Kapital einer Person sofort zu beziehen und die andere in Rentenform ausrichten zu lassen. Vielleicht ist auch ein anteilmässiger Rentenbezug aus beiden Pensionskassen sinnvoll. Prüfen Sie auch die Konditionen für Partnerrenten im Todesfall einer Person.
  • Je früher Sie Ihren dritten Lebensabschnitt planen, desto besser können Sie wichtige Entscheide fällen. In den letzten Jahren vor der Pension können Steuern optimiert und die einzelnen Säulen des schweizerischen Vorsorgesystems aufeinander abgestimmt werden. Dadurch lässt sich oft viel Geld sparen welches im Ruhestand gut und gerne ausgegeben wird.