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Der Pensionskassenmarkt unterteilt sich grundsätzlich in Vollversicherungslösungen der grossen Lebensversicherungsgesellschaften und Risiko-Sparkassenlösungen der unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen. Die Vollversicherung gibt dem Versicherten eine Kapital- und eine zumindest teilweise Zinsgarantie. Die Garantie schlägt sich normalerweise in einer tiefen Verzinsung des Alterskapitals und in einem tiefen Umwandlungssatz im BVG-Überobligatorium nieder. Bei den unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen kann mittelfristig mit höheren Kapitalerträgen und höheren Umwandlungssätzen gerechnet werden. Bei einer Unterdeckung muss der Arbeitgeber jedoch zusammen mit den Mitarbeitern zur Finanzierung der vorhandenen Lücke bereit sein. Die Vollversicherung eignet sich vor allem für kleinere Betriebe, die lediglich die gesetzlichen Leistungen versichern wollen. Die Lebensversicherer bieten jedoch zunehmend Pensionskassenlösungen ohne Kapital- und Zinsgarantie an, ähnlich den unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen.

» Gesamtübersicht, alle Pensionskassen auf einen Blick als PDF-File