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Das sogenannte „Drehtürprinzip“, die volle Freizügigkeit für alle Versicherten, auch für IV- und Altersrentner funktioniert nur unter den Sammelstiftungen der Lebensversicherer reibungslos. Ist bei einem Pensionskassenwechsel eine unabhängige Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung beteiligt, gilt das „Drehtürprinzip“ nur noch bedingt und Absprachen sind von Fall zu Fall notwendig. Die IV- und Altersrentner können bei einer Vertragsauflösung nur bei Nest, ASGA und Profond ohne zusätzliche Auflagen verbleiben. Die meisten Anbieter verlangen, dass der Betrieb seine Rentner zur neuen Pensionskasse mitnimmt. Anderseits übernehmen die meisten Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen die Rentenbestände nur unter Vorbehalt und mit Auflagen. Noch restriktiver sind CoOpera, PKG und ÖKK, sie übernehmen bei einem Neuanschluss generell keine IV- oder Altersrentner.

» Rentner: Neuanschluss und Vertragsauflösung als PDF-File