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Angesichts der hohen Kosten, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die berufliche Vorsorge aufwenden, lohnt sich eine periodische Überprüfung der bestehenden Lösung auch für kleine und mittlere Betriebe. Der Musterbetrieb dieses Vergleiches mit 17 Mitarbeitern wendet jährlich je nach Branchenzugehörigkeit 30'000 bis 40'000 Franken für Risiko- und Verwaltungskosten auf. Dabei können jährlich gut und gerne 10'000 bis 15'000 Franken eingespart werden.

Ein geeigneter Zeitpunkt für die Überprüfung der Pensionskassenlösung ist der Vertragsablauf. Der Anschlussvertrag der beruflichen Vorsorge muss jeweils per 30. Juni auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Für dieses Jahr ist es für einen Wechsel bereits zu spät. Unterzeichnen Sie jedoch keinen neuen Anschlussvertrag, so wahren Sie sich das Kündigungsrecht im kommenden Jahr. Auslaufende Verträge verlängern sich nämlich stillschweigend nur um ein Jahr.

Bei der Erwerbsunfähigkeit ist zu beurteilen, ob die IV-Renten für Mitarbeiter, Kader und Geschäftsleitung unter Berücksichtigung der Leistungen aus der ersten Säule ausreichen. Bei Gehältern über 130'000 Franken ist es sinnvoll, die Erwerbsunfähigkeit bei Unfall ergänzend zur gesetzlichen Unfallversicherung einzuschliessen.

Für den Todesfall kann der Einschluss eines eigenständigen Todesfallkapitals verschiedene Risiken wie zum Beispiel eine hohe Hypothekarverpflichtung kostengünstig abdecken. Der Einschluss einer Partnerrente sichert im Todesfall des Versicherten auch den Konkubinatspartner ab. Einige Anbieter schliessen diese Partnerrente bereits ohne Zusatzkosten ein. Bei den Altersleistungen sind ein flexibler Altersrücktritt und die Umwandlungssätze für Rentenbezüger zu beachten.

Nun sollte bei mehreren Anbietern inklusive der bisherigen Kasse eine Offerte eingeholt werden. Wichtig sind neben klar definierten Leistungen konkrete Angaben zu bestehenden IV- und Altersrentnern.

Nicht jede Pensionskasse beurteilt das Risiko einer Branche und eines Betriebes gleich. So werden die Offerten sehr unterschiedlich ausfallen. Schneidet die heutige Kasse im Vergleich schlecht ab, ist sie eventuell bereit, die aktuelle Prämie neu zu verhandeln. Eine Prämienreduktion ist also auch möglich, ohne die Pensionskasse zu wechseln.

Die Kosten sind ein wichtiger Faktor bei der Wahl der Pensionskasse, aber nicht der einzige. Zu berücksichtigen ist auch die Bonität der Kasse. Aber auch die Verzinsung der Alterskapitalien und der Rentenumwandlungssatz sind von Bedeutung. Der Zins als „dritter Beitragszahler“ trägt über ein Arbeitsleben rund einen Drittel zum Alterskapital und damit zur Pensionskassenrente bei. Wegen des Zinseszinseffektes wirken sich auch kleine Zinsdifferenzen über die Jahre massiv aus. Auch der Umwandlungssatz für die Altersrenten ist zu beachten. Wenn zum Beispiel ein Umwandlungssatz von 5,8 statt 7,2 Prozent für die Rentenberechung angewendet wird, reduziert sich die Rente lebenslänglich um 20 Prozent.

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