PK-Wahl: Zwei Modelle stehen zur Wahl

Im Pensionskassenmarkt sind zwei Versicherungsmodelle verbreitet, die Vollversicherungen und die teilautonomen Pensionskassen mit dem Risiko- Sparkassenmodel.

Vollversicherung
Die Vollversicherung deckt sämtliche Risiken wie Tod, Invalidität und Langlebigkeit sowie das Anlagerisiko ab. Zu den wichtigsten Anbietern in diesem Bereich zählen die Sammelstiftungen der Lebensversicherer wie Allianz Suisse, AXA Winterthur, Baloise, Helvetia, PAX und Swiss Life. Diese Kassen dürfen nie eine Unterdeckung aufweisen und müssen daher eine vorsichtige Anlagepolitik verfolgen. Diese Sicherheit wird mit tieferen Rentenumwandlungssätzen und einer teilweise tiefen Anlagerendite bezahlt. Zudem verlangen die Vollversicherungen bei einem Pensionskassenwechsel in gewissen Fällen einen sogenannten Zinsrisikoabzug. Nebst den Lebensversicherern bieten Noventus und Revor eine Art Vollversicherung an.
Die Vollversicherer wenden das sogenannte Kapitalsplitting an. Dies bedeutet eine Zweiteilung der Vorsorgekapitalien in einen obligatorischen und einen überobligatorischen Teil. Das obligatorische Guthaben musste für das Jahr 2015 mit mindestens 1.75% verzinst werden, bei der Verzinsung des überobligatorischen Vorsorgekapitals sind die Pensionskassen frei. Falls die Lebensversicherer Überschüsse erzielen können, kann die Verzinsung des überobligatorischen Kapitals gleich hoch oder sogar höher ausfallen wie das obligatorische Vorsorgekapital. Auch bei den Rentenumwandlungssätzen ist das Bild bei den Vollversicherern einheitlich. Alle gewähren auf dem überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge einen erheblich tieferen Umwandlungssatz, was zu einer erheblichen Rentenkürzung im Alter führt. In diesem Bereich bieten die meisten unabhängigen Kassen erheblich bessere Konditionen an.

Teilautonome Pensionskasse
Die unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen treten als teilautonome Pensionskassen mit der sogenannten Risikosparkassenlösung am Markt auf. Diese halbautonomen Kassen verwalten in der Regel die Alterskapitalien selbst, sichern jedoch die Risiken (Tod, Invalidität) ganz oder teilweise über Rückversicherungsverträge ab. Allfällige Deckungslücken auf der Anlageseite müssen hier vom angeschlossenen Betrieb und den Versicherten getragen werden. Die Anlagepolitik ist hier nur durch die Risikofähigkeit begrenzt, wobei vorübergehend auch eine Unterdeckung zulässig ist. Damit kann eine flexible und langfristig Erfolg versprechende Anlagepolitik umgesetzt werden. Die höheren Anlageerträge erlauben nach der Bildung von entsprechenden Schwankungsreserven für Anlagerisiken mittel- bis langfristig eine bessere Verzinsung der Alterskapitalien als bei der Vollversicherung. Aus diesen Gründen gilt es bei den unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen eine besondere Aufmerksamkeit beizumessen. Individuelle Tarife und unterschiedliche technische Zinssätze erschweren die Vergleichbarkeit der Deckungsgrade.

Der technische Zinssatz gibt Aufschluss darüber, mit wie hohen Anlageerträgen die Pensionskassen in Zukunft rechnen. Somit haben Pensionskassen mit tieferen technischen Zinssätzen höhere Reserven zurückgestellt. Als Praktikermethode gilt folgender Grundsatz: „Eine Reduktion des technischen Zinssatzes um 0.5 Prozentpunkte führt zu einer Verminderung des Deckungsgrades von bis zu 5%“.

Welche Lösung wählen?
Für welchen Betrieb sich welche Lösung eignet, kann nicht generell beantwortet werden. Je nachdem, ob maximale Sicherheit oder höhere Verzinsung der Alterskapitalen und höhere Umwandlungssätze und Renten im Mittelpunkt stehen, fällt der Entscheid anders aus. Es gilt jedoch zu beachten, dass Pensionskassen mit hohen Wertschwankungsreserven und tiefen technischen Zinssätzen als finanziell sehr gesund zu bewerten sind und mit den Vollversicherungslösungen weitgehenst mithalten können.