Selber über das Vorsorgegeld bestimmen

Frei über das eigene Vorsorgegeld bestimmen

Auf Kadervorsorge spezialisierte Sammelstiftungen bieten den Versicherten eine freie Wahl der Anlagestrategie an. Bei den Angeboten gibt es grosse Unterschiede.

Die berufliche Vorsorge kämpft mit Unsicherheiten wegen der stetig der steigenden Lebenserwartung, den tiefen Zinsen und dem engen regulatorischen Korsett. Bei den versicherten Personen nimmt das Bedürfnis zu, die Möglichkeiten in der Vorsorge besser zu nutzen. Insbesondere Personen mit hohen Salären setzen zunehmend auf ein Splitting Ihrer Vorsorgelösung. Lohnanteile über 126‘900 Franken werden in einer separaten Vorsorgeeinrichtung versichert, bei welcher die Versicherten die Anlagestrategie ihrer Vorsorgegelder selbst bestimmen können. Solche auf individuelle Bedürfnisse ausgelegte Vorsorgelösungen sind als 1e-Vorsorgepläne bekannt, da sie sich auf den Artikel 1e der Verordnung über die berufliche Vorsorge stützen.

Per 1. Oktober 2017 ist eine langerwartete Anpassung im Freizügigkeitsgesetz in Kraft getreten, welche die Arbeitgeber schützt. Sie tragen keinerlei Anlagerisiko mehr, sämtliche Anlageerfolge werden an die Versicherten übertragen. Treten sie infolge Pensionierung oder Jobwechsel aus der Vorsorgelösung aus, erhalten sie den aktuellen Wert ihrer Wertschriften. Gesetzliche Mindestgarantien im Freizügigkeitsfall gibt es nicht mehr.

Im Praxistest bezahlt ein Unternehmen mit sechs Kadermitarbeitern bei der Liberty 1e Flex Investstiftung 6‘092 Franken für die Risiko- und Verwaltungskosten. Die Risikoprämien finanzieren Invaliden- und Todesfallleistungen. Mit den Verwaltungskosten werden Aufwendungen für die Administration und den Vertrieb gedeckt. Bei Swiss Life fallen für die identischen Leistungen insgesamt Prämien von 21‘132 Franken an. Mit rund 15‘000 Franken sind dies mehr als 3 Mal mehr gegenüber der Liberty 1e Flex Investstiftung bzw. durchschnittlich rund 2‘500 Franken pro Person. Die Höhe der Sparbeiträge war in der Angebotsanfrage klar festgelegt und ist somit bei allen Anbietern gleich.

Zusätzlich fallen Stiftungsgebühren an. Sie werden für die Beratung und Stiftungsführung erhoben. Diese sind abhängig von der Höhe des Vorsorgevermögens und werden bei einigen Anbietern direkt den Anlageergebnissen belastet. Andere Anbieter stellen die Stiftungsgebühren dem Arbeitgeber in Rechnung oder wenden die im Vorsorgeplan definierte Finanzierungsregelung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber an. Bei yourpension und PensFlex kann der Arbeitgeber bestimmen, wer die Stiftungsgebühren trägt. Tellco Vorsorge 1e sowie Swisscanto 1e Sammelstiftung verrechnen keine zusätzlichen Stiftungsgebühren. Beide Stiftungen bieten lediglich eine eingeschränkte Auswahl sowie ausschliesslich eigene Anlagegefässe an. Bei der Hälfte der Anbieter steht eine breite Auswahl an kollektiven Anlagestrategien an. Die Flexibilität bei der Kapitalanlage geht teilweise bis zur Auswahl des individuellen Vermögensverwalters.

Im Zeitalter der Digitalisierung ist es angebracht, dass die Versicherten jederzeit den aktuellen Wert, die Entwicklung und Renditen der Wertschriften abrufen können. Auch Strategieänderungen sind teilweise über das Online-Tool der Anbieter möglich. Zudem können weitere Informationen abgerufen oder Simulationsberechnungen vorgenommen werden. Einige Anbieter bieten diesen Service nicht an oder sind noch im Aufbau einer entsprechenden Plattform.

Die Vorsorgeeinrichtungen dürfen jedem angeschlossenen Arbeitgeber maximal zehn Anlagestrategien anbieten. Eine Strategie muss zum Schutz der versicherten Personen risikoarm sein. Als risikoarm gelten in erster Linie Bargeld und Obligationen mit einem Rating von mindestens A- oder A3. Zudem darf die durchschnittliche Laufzeit der Forderungen nicht mehr als 5 Jahre betragen. Die Nettorenditen (nach TER/Depotgebühren) der risikoarmen Anlagegefässe befanden sich im Jahr 2017 zwischen -1.83% bis 0.10% (Kontolösung). SwissLife bietet als einziger Anbieter die Möglichkeit, nebst dem Liquiditätskonto in die Sparversicherung (analog Vollversicherung) zu investieren. Diese Nominalwertgarantie schliesst Kapitalverluste komplett aus. Das Altersguthaben wird im Jahr 2018 mit 0.25% verzinst. Ein Wechsel in die Sparversicherung ist jederzeit, jedoch nur einmalig möglich. Ein späterer Wechsel von der Sparversicherung in eine andere Anlagestrategie ist nicht mehr möglich.

Auch im Beispiel einer möglichst kosteneffizienten, passiven Anlagestrategie mit max. Aktienanteil (jedoch max. 50% Aktienquote) unterscheiden sich die Nettorenditen um bis zu drei Prozent. Insbesondere bei Versicherten mit hohen Vorsorgevermögen führt diese Differenz über mehrere Jahre durch den Zinseszinseffekt zu einem deutlich tieferen Endalterskapital im Pensionierungszeitpunkt.