Kennzahlen - PK-Beurteilung

Der Deckungsgrad wird überbewertet

Zur Beurteilung der finanziellen Lage müssen weitere Zahlen herangezogen werden.

«Meiner Pensionskasse geht es gut, sie hat einen Deckungsgrad von über 100 Prozent.» eine oft gehörte Aussage. Der Deckungsgrad muss jedoch im Kontext mit anderen Parametern betrachtet werden, damit über die finanzielle Lage einer Pensionskasse eine korrekte Aussage gemacht werden kann.

Aus diesem Grund hat die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge an eine Weisung über weitere Risikokennzahlen nachgedacht. Die Idee: Zusätzlich zur ordentlichen Jahresrechnung sollen die Vorsorgeeinrichtungen ein zusätzliches Formular ausfüllen und darin weitergehende Kennzahlen zur finanziellen Lage und Struktur angeben. Die Mehrheit der Pensionskassen spricht sich gegen ein obligatorisches Kennzahlenblatt aus. Die Zahlen seien bereits vorhanden und könnten der Jahresrechnung sowie dem periodischen Expertengutachten entnommen werden. Die Kassen wollen mit ihrer ablehnenden Haltung eine zusätzliche Regulierung und die damit verbundenen Kosten verhindern.

Der Deckungsgrad ist nach wie vor die zentrale und meist genannte Kennzahl der Vorsorgeeinrichtungen. Er gib an, wie die Verpflichtungen mit vorhandenen Aktiven gedeckt sind. Aktiven sind die Guthaben, welche die Pensionskasse in Aktien, Obligationen, Immobilien und andere Wertschriften investiert. Solche Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen. Damit die Pensionskassen aufgrund von Wertschwankungen nicht in Schieflage geraten, bilden sie Reserven. Die Höhe der Wertschwankungsreserven drückt der Deckungsgrad aus. Obwohl der Deckungsgrad seit Jahren zur zentralen Risikokennzahl in der beruflichen Vorsorge gilt, ist er umstritten. Denn auf der Passivseite der Bilanz haben die Pensionskassen Spielraum bei der Berechnung ihrer Verpflichtungen. Bei Aktivversicherten entsprechen die Verpflichtungen den Freizügigkeitsleistungen. Bei den Rentenbezügern sind die Verpflichtungen jedoch schwieriger zu berechnen. Die Pensionskassen müssen Annahmen zur Lebenserwartung treffen. Zudem sind in den Deckungskapitalien der Rentner zukünftige Renditeerwartungen eingerechnet. Kassen die von hohen Renditeerwartungen ausgehen, weisen einen besseren Deckungsgrad aus als andere Anbieter, die vorsichtiger kalkulieren. Mit welcher Rendite die Pensionskasse für die Zukunft kalkulieren drückt der technische Zinssatz aus. Folglich muss bei einem Vergleich der Deckungsgrade auch der technische Zinssatz berücksichtigt werden. Nach einer gängigen Faustregel sinkt der Deckungsgrad um bis zu 5 Prozent, wenn der technische Zinssatz um 0.5 Prozentpunkte reduziert wird.

Eine für alle Pensionskassen passende Höhe des Deckungsgrades gibt es nicht. Hingegen definieren sie selber einen individuellen Zielwert. Der Zieldeckungsgrad ist abhängig von der kassenindividuellen Anlagestrategie sowie von Wahrscheinlichkeitsberechnungen bezüglich Kursschwankungen. Ist der Ziel-Deckungsgrad nicht erreicht ist, besteht ein Reservedefizit.

Sinkt der Deckungsgrad einer Pensionskasse unter 100 Prozent, besteht eine Unterdeckung. Bei einem Deckungsgrad von weniger als 90 Prozent muss der Stiftungsrat zuhanden der Aufsichtsbehörde ein Sanierungskonzept erarbeiten.

Der Sanierungsplan muss vorsehen, dass die Kasse innerhalb von fünf bis sieben Jahren, maximal innert zehn Jahren, wieder eine Überdeckung erreicht. Als gängige Sanierungsmassnahmen können einzeln oder kumulativ folgende Schritte beschlossen werden: Minderverzinsung der Altersguthaben, Sanierungsbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden oder Sondereinlagen des Arbeitgebers.

Für eine solide Einschätzung der finanziellen Lage einer Pensionskasse sind nebst dem Deckungsgrad auch dem Cashflow oder der Versichertenstruktur Beachtung zu schenken. Werden mehr Renten ausbezahlt als Beiträge eingenommen, ist dies für die Anlagetätigkeit anspruchsvoll, da die Pensionskasse jeden Monat unter einem Netto-Kapitalabfluss leidet.

Wie hoch der Anteil des Rentnerkapitals im Verhältnis zu den gesamten Verpflichtungen einer Pensionskasse steht, zeigt das kapitalgewichtete Rentnerverhältnis. Das Rentnerkapital muss jährlich mit dem technischen Zins erhöht werden, damit die Leistungsversprechen ausreichend finanziert sind. Je höher der technische Zinssatz und der Rentneranteil sind, desto weniger Ertrag kann den aktivversicherten Personen ausgeschüttet werden. Befindet sich eine Pensionskasse in einer Unterdeckung, darf sie die im Zeitpunkt der Pensionierung garantierten Rentenzahlungen nicht reduzieren. Deshalb gibt der Rentneranteil Auskunft, wie flexibel eine Kasse bei einer Unterdeckung handeln kann.

In der Tabelle ist zudem der Anteil des BVG-Kapitals aufgelistet. Es zeigt wie sich die Freizügigkeitsleistungen in gesetzliches sowie in überobligatorisches Guthaben unterteilen. Insbesondere hinsichtlich der Höhe der Umwandlungssätze ist diese Aufteilung entscheidend. Pensionskassen die einen vergleichsweise hohen gesetzlichen Anteil ausweisen, haben wenig Spielraum die Umwandlungssätze zu senken, da Renten bei jeder Pensionierung auf das gesetzliche Minimum angehoben werden müssen. Die Kassen subventionieren die gesetzlichen Mindestleistungen mit dem überobligatorischen Altersguthaben der Versicherten quer. Umso tiefer der Anteil von überobligatorischen Guthaben, desto angespannter ist die Lage für die Kassen.

Aus den finanziellen Kennzahlen kann abgeleitet werden, wie gut es um die Kassen steht und wie schnell eine Sanierung bei einer Unterdeckung behoben werden kann. Firmen sollten stets die Risikokennzahlen prüfen und sich nicht allein von einem hohen Deckungsgrad blenden lassen. Ein-zwei schlechte Börsenjahre und die Reserven sind weg, eine gesunde Struktur zeugt hingegen für eine langfristig solide Altersvorsorge.