Verzinsung

Zinsen werden von zu hohen Rentenversprechen vertilgt

Trotz fetter Börsengewinne erhalten die Aktivversicherten bei manchen Kassen eine magere Verzinsung

Das ausserordentlich erfreuliche Börsenjahr 2017 hat den Pensionskassen erstaunliche Renditen beschert. Durchschnittlich 7 Prozent haben die Kassen mit der Kapitalanlage verdient. Verständlich, dass sich die Versicherten mit der gesetzlichen Mindestverzinsung von derzeit einem Prozent nicht gerne begnügen lassen.

Die SonntagsZeitung und Finanz und Wirtschaft haben in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner AG die Zinsgutschriften der Pensionskassen analysiert. Die Unterschiede sind enorm. Über die letzten zehn Jahre hat Profond mit durchschnittlich 2.65 Prozent die höchste Verzinsung gewährt. Ihre überaus hohe Aktienquote hat sich auch im Jahr 2017 bewährt. Obwohl Profond im Jahr 2017 die Reserven ausserordentlich gestärkt hat, können sich die Versicherten über eine Verzinsung von satten 3.50 Prozent freuen. Auch Groupe Mutuel und ascaro haben in den letzten zehn Jahren mit 2.50 bzw. 2.45 Prozent an die Versicherten vergütet.

Mit weniger müssen sich die Versicherten von anderen Kassen zufrieden geben. So beispielsweise bei PK pro, ausgeschüttet wurden in den letzten zehn Jahren durchschnittlich bescheidene 1.76 Prozent. Wie stark dies ins Gewicht fallen kann, zeigt folgendes Beispiel: Wird bei einem versicherten Lohn von 80‘000 Franken das angesparte Altersguthaben über das gesamte Arbeitsleben von 40 Jahren mit einem Prozent mehr verzinst, fällt das Alterskapital bei Pensionierung um rund 120‘000 Franken höher aus. Bei einem Umwandlungssatz von 6 Prozent bedeutet dies lebenslange eine um 7‘200 Franken pro Jahr höhere Altersrente.

Bei den Sammelstiftungen mit Vollversicherungsgarantie fällt die Verzinsung derzeit bescheiden aus. Kein Anbieter hat im Jahr 2017 die Altersguthaben höher als mit den gesetzlichen 1 Prozent verzinst. Dieser tiefe Wert ist auf ihre Anlagetätigkeit zurückzuführen. Vollversicherer garantieren ihren Versicherten jederzeit eine Deckung von 100 Prozent. Die Kapitalgarantie schliesst ein, dass die Vorsorgegelder nur beschränkt in Aktienpapiere investiert werden können. Rund zwei Drittel wird in Obligationen angelegt. In der aktuellen Tiefzinsphase müssen sich die versicherten Personen mit dürftigen Erträgen begnügen.

Die schwindende Wettbewerbsfähigkeit ist einer der genannten Gründe, weshalb sich AXA per Ende 2018 aus der Vollversicherung zurückzieht. Ihren Kunden offeriert sie, in eine neue teilautonome Sammelstiftung der AXA überzutreten: „Teilautonome Sammelstiftungen sind freier in der Anlagestrategie. Dadurch haben die Versicherten Aussicht auf eine höhere Verzinsung der Altersguthaben und somit auf höhere Renten. Weiter können die Risikoprämien für Kunden der neuen teilautonomen Stiftungen durchschnittlich um 30 Prozent gesenkt und die systemfremden Umverteilungen eingedämmt werden.“ erklärt Thomas Gerber, Leiter Vorsorge AXA Schweiz.

Auf überobligatorischen Guthaben können die Kassen eigenhändig über die Höhe der Verzinsung entscheiden. Während bei teilautonomen Sammelstiftungen die einheitliche Verzinsung auf dem gesamten Altersguthaben weit verbreitet ist, wenden die Vollversicherer das Splitting an. Sie gewähren auf überobligatorischen Guthaben meist eine tiefere Verzinsung. Zu Jahresbeginn wird eine garantierte Minimalverzinsung festgelegt. Für das Jahr 2018 beträgt diese bei sämtlichen Anbietern magere 0.25 Prozent. Werden im laufenden Geschäftsjahr Gewinne erzielt und daraus Überschüsse generiert, erhalten die Versicherten eine Zusatzverzinsung. Bei allen Anbietern sind die Zinsüberschüsse der letzten Jahre in der Tabelle vollumfänglich eingerechnet. Bei Swiss Life werden die Überschüsse nicht an alle Versicherten in gleichem Masse ausbezahlt. Firmen die mehrere ältere Mitarbeitende versichern, werden die Überschüsse gekürzt oder gänzlich gestrichen. Begründet wird dies mit den überhöhten Umwandlungssätzen und den dadurch erforderlichen Rückstellungen die Swiss Life bilden muss.

Mit den überdurchschnittlichen Anlageerträgen der letzten Jahre konnten die Pensionskassen ihre Reserven stärken. Ein Grossteil der Erträge wurde für die Verpflichtungen an die Rentenbezüger aufgewendet. Die stetig steigende Lebenserwartung führt dazu, dass die Kapitalien im Zeitpunkt der Pensionierungen nicht ausreichen um die lebenslangen Rentengarantien zu finanzieren. Jedes Jahr müssen die Verpflichtungen in der Bilanz um den technischen Zinssatz und weitere Reserven erhöht werden. Diese fehlenden Gelder gehen zu Lasten der Reserven der Aktivversicherten, was zu einer tieferen Verzinsung des Altersguthabens führt.