Umwandlungssätze

Hohe Rentenversprechen bedrohen die berufliche Vorsorge
Die Umwandlungssätze müssen weiter gesenkt werden, sonst ist die Stabilität der Kassen gefährdet.

Die Rentenversprechen der Pensionskassen befinden sich in einem Spannungsfeld zwischen unrealistischen politischen Vorgaben und der harten Realität. Die gesetzlichen Vorschriften zwingen die Pensionskassen jedes Jahr viel zu hohe Altersrenten auszuzahlen. Eigentlich müssten in der beruflichen Vorsorge die Renten nach dem Kapitaldeckungsverfahren aus den angesparten Altersguthaben finanziert werden, jedoch steht dieses System seit einigen Jahren in Schieflage. Mitte Mai verkündete die Oberaufsichtskommission Beruflichen Vorsorge erneut die Hiobsbotschaft: Über 5 Milliarden Franken wurden im vergangenen Jahr insgesamt von den Aktivversicherten und Arbeitgebern zu den Rentnern umverteilt.

Technischer Zins gibt Umwandlungssatz vor
Die Höhe der Altersrenten in der beruflichen Vorsorge ist abhängig von den einbezahlten Sparbeiträgen und Zinsgutschriften während des Erwerbslebens sowie vom geltenden Umwandlungssatz im Zeitpunkt der Pensionierung. Berechnet wird der Umwandlungssatz anhand von zwei Parametern: Dauer der Rentenzahlung (statistischen Lebenserwartung) sowie erwartete Rendite auf dem vorhandenen Deckungskapital. Die Rendite kann als technischer Zinssatz bezeichnet werden. Er zeigt die Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung und den künftigen Finanzmarkterträgen. Die tiefen Erträge der letzten Jahre haben Kassen veranlasst, ihren technischen Zinssatz zu reduzieren. Da dieser Bewertungszins Einfluss auf den Umwandlungssatz hat, müsste demzufolge auch dieser schleunigst gesenkt werden. Ohne Korrektur an der vorhandenen Konstruktion, fallen buchhalterische Löcher an und die finanzielle Lage der Pensionskassen wird auf die Probe gestellt. Der Grundgedanke der 2. Säule, dass jeder für sich selber spart, wird Vergangenheit sein.

Grosse Unterschiede
Spida gewährt als einzige Kasse noch einen einheitlichen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent für das obligatorische und überobligatorische Alterskapital. Verknüpft mit einen technischen Zinssatz von 2 Prozent, fallen bei Spida die jährlichen Umverteilungen ins Gewicht. Anders beispielsweise bei GEMINI, Noventus oder Swisscanto Flex. Mit rund 5.6 Prozent wenden sie einen tieferen Umwandlungssatz an der viel weniger Verrentungsverluste z. L. der Aktivversicherten auslöst.

Senken die Pensionskassen ihre Umwandlungssätze, müssen die Aktivversicherten mit tieferen Altersrenten budgetieren. Für Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, kann dies einschneidende Konsequenzen nach sich ziehen. Erfreulicherweise reduzieren die meisten Kassen die Sätze schrittweise über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Diese Anwendung lässt die teilweise bedenkliche Situation für die Versicherten etwas abfedern.

Wenig Spielraum für die Pensionskassen
Der gesetzliche Mindest-Umwandlungssatz von 6.8 Prozent im Rahmen der obligatorischen Vorsorge berücksichtigt die realen Gegebenheiten nicht. Im überobligatorischen Bereich hingegen kann der Umwandlungssatz ohne politische Vorgabe nach versicherungsmathematischen Grundsätzen festgelegt werden. Die meisten Kassen wenden einen einheitlichen, umhüllenden Satz an, der tiefer als der vorgeschriebene Mindest-Umwandlungssatz ausfällt. Hat eine Person lediglich obligatorisches Altersguthaben angespart, muss die Pensionskasse die Rente auf das gesetzliche Minimum erhöhen. Bei den Sammelstiftungen sind viele KMU angeschlossen, die ihre Mitarbeitenden nur nach den gesetzlichen Mindestvorgaben versichern und demzufolge wird nur obligatorisches Altersguthaben angeäufnet. Die Kassen haben in diesen Fällen keinen Spielraum, sie müssen kalkulatorisch zu hohe Renten auszuzahlen. Hat ein angehender Pensionär hauptsächlich überobligatorisches Altersguthaben, bekommt der gesplittete Umwandlungssatz eine gewichtigere Bedeutung.
Die heutige Lebenserwartung lässt bei einem technischen Zinssatz von 2.5 Prozent für einen Mann mit 65 Jahren einen Umwandlungssatz von 5.1 Prozent errechnen. Bleiben die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert, müssen die Pensionskassen weiterhin die aufklaffenden Löcher zu Lasten der Aktivversicherten stopfen und die berufliche Vorsorge droht (noch stärker) in Schieflage zu geraten.