Altersleistungen und Deckungsgrad

Bei den Pensionskassen gibt es grosse Unterschiede in der Verzinsung der Altersguthaben. In den letzten sieben Jahren hat Profond die Altersguthaben mit durchschnittlich 3.32 Prozent verzinst. Die Pensionskassen mit der tiefsten Durchschnittsverzinsung haben lediglich etwas mehr als zwei Prozent verzinst. Über ein Arbeitsleben mit einem versicherten Gehalt von 80‘000 Franken bringt ein Prozent mehr Zins rund 120‘000 Franken mehr an Alterskapital. Dies erhöht dadurch die Altersrente um satte 8‘000 Franken pro Jahr und dies lebenslang.

Die unabhängigen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen sind weitgehend frei in der Anlagepolitik, denn sie dürfen eine vorübergehende Unterdeckung in Kauf nehmen. Dementsprechend können sie höhere Anlagerisiken eingehen um die Ertragschancen zu erhöhen. Eine andere Anlagestrategie verfolgen hingegen die Lebensversicherer. Denn sie haften mit dem Eigenkapital für die versprochenen Kapitalgarantien und sind daher gezwungen, die Anlagerisiken zu minimieren. Diese konservative Anlagestrategie hat sich in den letzten Jahren ausgezahlt. Allianz Suisse konnte mit durchschnittlich 2.57 Prozent die höchste Verzinsung aller Lebensversicherer gewähren. Allerdings hat Allianz Suisse die Verzinsung in den letzten Jahren teilweise mit Risikoüberschüssen finanziert. Die weiteren Podestplätze gehen an Swiss Life (2.55 Prozent) und AXA Winterthur (2.52 Prozent).

Von den unabhängigen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen vermochten nur Profond und Copré eine höhere Verzinsung zu. Auf dem dritten Rang liegt PKG. Sie hat über die letzten sieben Jahre mit durchschnittlichen 2.54 Prozent immer noch vergleichsweise hohe Zinsen ausgezahlt, liegt aber mit diesem Wert bereits hinter den besten Lebensversicherern.

Die Pensionskassen können langfristig nur hohe Zinsen auszahlen, wie sie in Form von Anlageerträgen einnehmen. Umso höher die Verzinsung, desto weniger Kapital bleibt in Form von Wertschwankungsreserven bei den Pensionskassen. Werden zu hohe Zinsen ausgezahlt, sinkt die Sicherheit und damit auch der Deckungsgrad einer Pensionskasse.

Für die Höhe der Altersrente ist nebst der Verzinsung der Altersguthaben auch der Umwandlungssatz im Zeitpunkt der Pensionierung massgebend. So ergibt ein Altersguthaben von 100‘000 Franken bei einem Umwandlungssatz von 6.8 Prozent eine lebenslange Altersrente von 6‘800 Franken. Profond gewährt nach wie vor einen Umwandlungssatz von 7.2 Prozent und zahlt damit die höchsten Altersleistungen.

Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6.8 Prozent gilt nur für das obligatorische BVG-Altersguthaben. Die Pensionskassen können die Höhe der Umwandlungssätze für überobligatorische Altersguthaben frei bestimmen. Dieses sogenannte Zinssplitting wenden nebst einzelnen unabhängigen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen vor allem die Lebensversicherer an. Sie gewähren auf dem überobligatorischen Teil des Altersguthabens lediglich einen Umwandlungssatz von 5.84% an. PK Profaro, Noventus und Gemini wenden auch auf dem obligatorischen BVG-Altersguthaben einen tieferen Umwandlungssatz von 6.4 Prozent an. Dies dürfen Sie, solange die Versicherten ausreichend überobligatorische Altersguthaben vorhanden sind. Denn sie müssen immer sicherstellen, dass jede Person die eine Altersrente bezieht, mindestens die 6.8 Prozent Umwandlungssatz auf dem BVG-Altersguthaben erhalten.

Ein versicherungstechnisch korrekter Umwandlungssatz ist im Interesse aller Beteiligten. Denn ein zu hoher Umwandlungssatz führt dazu, dass das angesparte Altersguthaben nicht ausreicht, um die lebenslange Altersrente zu finanzieren. Dies führt bei jeder neuen Rente zu sogenannten Verrentungsverlusten. Diese Löcher müssen aus Mitteln der Pensionskasse gestopft werden, was zulasten der Aktiven geht. Dadurch werden die Altersrenten quersubventioniert, was das System des Kapitaldeckungsverfahrens gefährdet. Die Aktiven erhalten dadurch weniger Zins oder müssen sogar höhere Sanierungsbeiträge bezahlen.

Der Umwandlungssatz setzt sich zusammen aus der Lebenserwartung und aus der zukünftigen erwarteten Anlagerendite (technischer Zinssatz). Umso höher der technische Zinssatz, desto tiefere Rückstellungen müssen die Pensionskasse für eine Rente bilden. Gemäss einer Faustregel sinkt der Deckungsgrad um bis zu 5 Prozentpunkte, wenn der technische Zinssatz einer Pensionskasse um 0.5 Prozentpunkte reduziert wird. Deshalb sind bei einem Vergleich der Deckungsgrade nebst weiteren Faktoren immer auch die technischen Zinssätze zu berücksichtigen.