Corona und die Pensionskassen

Die berufliche Vorsorge im Bann der Corona-Krise
Die Corona-Krise hat unser Leben stark beeinflusst. Tiefgreifende Veränderungen in der Gesellschaft und in der Wirtschaft sind nicht übersehbar. Die Erfahrung, dass kaum Vorstellbares eintrifft, hat uns die Augen geöffnet. Mögliche Risiken nehmen plötzlich einen höheren Stellenwert ein.

Der Bundesrat versucht mit umfangreichen Massnahmen den Firmen unter die Arme zu greifen. Der plötzliche Lockdown hinterlässt jedoch mancherorts Spuren, die so erheblich sind, dass die Fortführung der Geschäftstätigkeit in Frage gestellt ist.
Auch die Altersvorsorge ist stark betroffen. In verschiedenen Bereichen gilt es für die Stiftungsräte der Pensionskassen die kurz-, mittel- und langfristigen Folgen abzuschätzen und Massnahmen in die Wege zu leiten.

Volatile Deckungsgrade
Die durch Covid-19 verursachten Börseneinbrüche haben zu Verlusten auf den Aktienquoten der Pensionskassen geführt. Folglich sind die Deckungsgrade innert kürzester Zeit stark gesunken. Die im erfolgreichen Börsenjahr 2019 gebildeten Wertschwankungsreserven sind im 1. Quartal 2020 wie Eis zerschmolzen. Einige Pensionskassen befanden sich bis zum Wiederanstieg der Aktienkurse für ein paar Tage in einer Unterdeckung, Obwohl die heftigen Kurseinbrüche sehr überraschend waren, trafen diese die Pensionskassen nicht unvorbereitet. In den vergangenen positiven Börsenjahren wurden Wertschwankungsreserven gebildet, die beim Verluste hageln als Polster dienen. In der Zwischenzeit haben sich die Aktienkurse wieder gut erholt. Die Stiftungsräte sind nun gefordert, eine Lehre aus den kurzfristigen Kurseinbrüchen zu ziehen. Bewährt sich die Anlageorganisation auch in Krisenzeiten oder gilt es nun strategische oder taktische Anpassungen vorzunehmen.

Kurzarbeit und Sozialversicherungen
Aufgrund des Gesetzes muss der Arbeitgeber während der Kurzarbeit die vollen gesetzlichen und vertraglich ausgemachten Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der normalen Arbeitszeit bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Arbeitgeber die Berechtigung, die vollen Beitragsanteile der Arbeitnehmenden vom Lohn abzuziehen. Kurzarbeit führt daher zu keinen Einschränkungen bei den Sozialversicherungen. Auch die reglementarischen Leistungen der Pensionskassen bleiben unverändert. Während der Dauer der Kurzarbeit besteht der gleiche Versicherungsschutz wie bei Normalarbeitszeit.

Leistungen der Pensionskassen
In der beruflichen Vorsorge werden Erkrankungen aufgrund einer Pandemie nicht gesondert behandelt. Für die Ausrichtung von Versicherungsleistungen gelten dieselben Voraussetzungen wie bei den übrigen Erkrankungen.

Liquiditätsengpässe bei Firmen
Firmen, die in Liquiditätsschwierigkeiten sind, können bei den Pensionskassen einen Aufschub für die Begleichung der Beiträge verlangen. Bei den Zahlungsfristen zeigen sich die meisten Kassen kulant gegenüber den Kunden. Es werden Verlängerung gestattet und ein freiwilliger Verzicht auf die Erhebung von Verzugszinsen gewährt. Zusätzlich hat der Bundesrat verordnet, dass Firmen für eine begrenzte Dauer allfällige Arbeitgeber-Beitragsreserven auch zur Begleichung der Arbeitnehmerbeiträge verwenden kann. Einfluss und negative Auswirkungen für die Versicherten hat dies keine. Die Beiträge werden weiterhin vom Lohn abgezogen und zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen dem Alterskonto gutgeschrieben.

Pensionskassen als Immobilienbesitzer
Die Pensionskassen gehören zu den grössten Immobilienbesitzern der Schweiz. Ein Grossteil der Mieter sind Private, doch auch einige Geschäftskunden zählen sich mit. Insbesondere die nichtgewinnorientierten Pensionskassen verzichten auf freiwilliger Basis auf einen Teil der Geschäftsmieten, wenn diese von der Zwangsschliessung betroffen sind. Dadurch reduziert sich die finanzielle Last der Mieterschaft und die Fortführung der Geschäfte wird erleichtert. Die Mietausfälle werden sich in den Jahresrechnungen 2020 niederschlagen. Gerechnet am gesamten Pensionskassenvermögen ist die Quote der Geschäftsimmobilien jedoch gering. Demzufolge sind die befristeten Teil-Ertragsausfälle verhältnismässig. Die PK-Verantwortlichen versuchen mit diesen Massnahmen einen Beitrag zu Gunsten der wirtschaftlichen Entwicklungen zu leisten, ohne dass die Versicherten zu stark von reduzierten Anlageerträgen leiden müssen.

Weitergehende Unterstützungsmassnahmen der Pensionskassen
Pensionskassen bieten den angeschlossenen Firmen und dessen Personal auf verschiedenster Weise Unterstützung. So zum Beispiel auch die PKG Pensionskasse. In Zusammenarbeit mit dem Rückversicherer pk rück werden Versicherten, die nach dem 50. Altersjahr ihre Arbeitsstelle aufgrund des Covid-19 verlieren, kostenlose Jobcoachings angeboten.

Rentenbeziehende
Für Rentenbeziehende hat die Corona-Krise bisher noch zu keinen finanziellen Einbussen geführt. Ihre Rente gilt als wohlerworbenes Recht und ist selbst bei Schieflage einer Pensionskasse gesichert. Doch auf die Länge betrachtet, kann sich das Bild ändern. Falls es der Nationalbank nicht gelingt, die derzeit ins Finanzsystem gepumpten Unsummen an Liquidität schonend abzuziehen, kann bereits in wenigen Jahren eine Rückkehr zur Inflation drohen. Im Gegensatz zur AHV passen sich die Renten der beruflichen Vorsorge selbst bei einer hohen Inflationsquote nicht automatisch der Teuerung angepasst. Folglich können sich die Pensionierten bei einer anhaltenden Geldentwertung Jahr für Jahr weniger mit ihrer Rente leisten.

Zukünftige Rentner
Angehende Pensionäre müssen sich entscheiden, ob Sie ihre berufliche Vorsorge als Form eines einmaligen Kapitalbezuges, lebenslangen Altersrente oder als Mischform d.h. teilweise Rente und Kapital beziehen. Der Entscheid fällt oftmals nicht leicht. Dies zeigt sich, dass häufig die Mischform gewählt wird. Nebst dem Aspekt des Inflationsschutzes, gilt es bei der Wahl der Auszahlungsform weitere Vor- und Nachteile abzuwägen. Lange Zeit galt der Rentenbezug als sichere Lösung, Doch gerade in Krisenzeiten, kann es sich für Pensionierte lohnen, ausreichende Liquiditätsreserven zu besitzen, als auf die Auszahlung der nächsten Renten zu warten. Die überdachte Entscheidung ob Rente und/oder Kapital bewährt sich besonders in aussergewöhnlichen Zeiten.

Weitere langfristige Auswirkungen
Die strukturellen Probleme der beruflichen Vorsorge haben sich durch die Corona-Krise nicht verändert. Die Lebenserwartung steigt weiter, die Umverteilungen zu Lasten der Erwerbstätigen halten an und die Zinsen werden noch auf unbestimmte Zeit auf dem ultratiefen Niveau verharren. Schlussendlich müssen sich die Versicherten mit einem tieferen Altersguthaben abfinden. Die wirtschaftliche Unsicherheit lässt Firmen stärker in die Arbeitsplatzerhaltung investieren. Übrige Gelder für höhere Beiträge an die berufliche Vorsorge zu richten, sind nicht vorhanden. Bereits in jungen Jahren mit dem Vorsorgesparen zu beginnen und die Altersvorsorge rechtzeitig zu planen, schmälert die Lücken im Alter.

Und die Politik?
Für die Politik wird es nicht leichter, die längst überfälligen Reformen in der 2. Säule durchzusetzen. Nach der Ablehnung der Altersreform 2020, gilt der aktuelle Reformvorschlag der Sozialpartner als etwas Hoffnungsschimmer. Bereits vor der Corona-Krise zeigte sich der politische Widerstand gross. Sollte der vorliegende Reformvorschlag vom Volk abgelehnt werden, droht der Absturz. Die politisch gesetzten Parameter wie Umwandlungssatz entsprechen längst nicht mehr der Realität. Die milliardenschwere Umverteilung von Jung zu Alt dauert fort und die Unzufriedenheit der Aktivversicherten schwellt an. Der Corona-Krise wird die berufliche Vorsorge nicht zum Opfer fallen. Vielmehr drohen die nicht mehr der Zeit entsprechenden politischen Vorgaben die zweite Säule zum Fall zu bringen.